PHYSIOTHERAPIE MOSER & KLUMPP

Physiotherapie in der Schweiz: Fragen und Antworten

Erfahren Sie, wie Physiotherapie wirkt, wann sie eingesetzt wird, wer die Kosten übernimmt und was Sie bei Ihrer Behandlung beachten sollten.
GRUNDLAGEN

Was ist Physiotherapie?

Was genau ist eigentlich Physiotherapie (früher auch Krankengymnastik genannt)? Es handelt sich um eine medizinische Therapieform, welche nur von diplomierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten durchgeführt werden darf. Sie befasst sich hauptsächlich mit dem Bewegungsapparat des Menschen.  Ziel der Physiotherapie ist es, Bewegungsfunktionen zu verbessern, Schmerzen zu lindern und die Gesundheit des Bewegungsapparates zu fördern. Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Physiotherapie.

Mobilisation während einer physiotherapeutischen Behandlung
BEHANDLUNGSZIELE

Ziele der Physiotherapie

Physiotherapie verfolgt je nach Beschwerden und persönlicher Situation unterschiedliche Ziele. Gemeinsam legen wir fest, welche Verbesserungen für Sie im Alltag, Beruf oder Sport besonders wichtig sind.

Schmerzen lindern

Gezielte physiotherapeutische Massnahmen können dazu beitragen, akute und chronische Schmerzen zu reduzieren und den Umgang mit Beschwerden zu verbessern.

Beweglichkeit verbessern

Mobilisation, Bewegung und individuell angepasste Übungen können helfen, eingeschränkte Bewegungsabläufe wieder zu verbessern.

Kraft und Belastbarkeit aufbauen

Gezielte Übungen unterstützen Sie dabei, Kraft, Stabilität, Koordination und körperliche Belastbarkeit schrittweise aufzubauen.

Selbstständigkeit im Alltag fördern

Ziel der Behandlung ist es, alltägliche, berufliche und sportliche Aktivitäten wieder möglichst selbstständig ausführen zu können.
BEHANDLUNGSMETHODEN

Methoden der Physiotherapie

In der Physiotherapie werden aktive und passive Behandlungsmethoden eingesetzt. Welche Massnahmen sinnvoll sind, richtet sich nach Ihren Beschwerden, dem physiotherapeutischen Befund und Ihren persönlichen Behandlungszielen.
AKTIV

Aktive Physiotherapie

Bei der aktiven Physiotherapie führen Sie Bewegungen und Übungen selbst aus. Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut wählt die Übungen passend zu Ihren Beschwerden und Zielen aus, erklärt die korrekte Ausführung und passt die Belastung individuell an.

Viele Übungen können Sie anschliessend als Heimprogramm selbstständig weiterführen. Aktive Physiotherapie kann dazu beitragen, Beweglichkeit, Kraft, Koordination, Stabilität und Belastbarkeit zu verbessern.

PASSIV

Passive Physiotherapie

Bei der passiven Physiotherapie führt die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut die Behandlungstechniken durch, während Sie möglichst entspannt bleiben.

Je nach Befund können beispielsweise Massage, Triggerpunkt-Therapie, Dry Needling, Kinesio-Taping oder manuelle Techniken zur Mobilisation von Gelenken eingesetzt werden. Welche Behandlungsmethoden geeignet sind, wird individuell mit Ihnen besprochen.

In der Praxis werden aktive und passive Methoden häufig miteinander kombiniert. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern und gleichzeitig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sie Ihre Beweglichkeit, Belastbarkeit und Selbstständigkeit langfristig verbessern können.
ANWENDUNGSGEBIETE

Wann kann Physiotherapie helfen?

Physiotherapie kann bei akuten und chronischen Beschwerden, nach Verletzungen oder Operationen sowie bei Einschränkungen von Beweglichkeit und Belastbarkeit eingesetzt werden. Welche Behandlung sinnvoll ist, richtet sich nach der Diagnose, dem physiotherapeutischen Befund und Ihren persönlichen Zielen.
Nach Operationen, beispielsweise nach dem Einsatz eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenks sowie nach Operationen an der Wirbelsäule
Nach Sportverletzungen, beispielsweise bei Muskelzerrungen, Muskelfaserrissen sowie Verletzungen von Bändern oder Gelenken
Bei orthopädischen Erkrankungen wie Arthrose, Osteoporose, Bandscheibenbeschwerden oder Fehlstellungen von Gelenken
Nach Unfällen, beispielsweise bei Knochenbrüchen, Gelenkverletzungen oder einem Schleudertrauma

Bei Schmerzen am Bewegungsapparat, beispielsweise bei Nackenschmerzen, Leistenschmerzen, Wadenschmerzen oder muskulär bedingten Zahnschmerzen

Bei entzündlichen oder überlastungsbedingten Beschwerden wie Tennisellbogen, Golferellbogen oder Fersensporn
Bei verminderter Kraft, Ausdauer und Belastbarkeit, beispielsweise nach längerer Krankheit, einer Operation oder einer Phase mit wenig Bewegung
Bei Beckenbodenbeschwerden wie Inkontinenz, häufigem Harndrang oder Problemen nach einer Schwangerschaft
Bei körperlichen Beschwerden während oder nach einer Schwangerschaft
Diese Aufzählung zeigt nur einen Teil der möglichen Anwendungsgebiete. Ob und welche physiotherapeutische Behandlung geeignet ist, wird anhand Ihrer persönlichen Situation, der ärztlichen Diagnose und des physiotherapeutischen Befunds entschieden.
FACHBEREICHE

Unsere physiotherapeutischen Spezialisierungen

Unser Team verfügt über unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und regelmässige Weiterbildungen. Dadurch können wir viele Beschwerden und Diagnosen gezielt behandeln.
Sie sind unsicher, ob wir die passende Spezialisierung für Ihre Beschwerden anbieten? Senden Sie uns Ihre Terminanfrage oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
BEHANDLUNG

Fragen zur physiotherapeutischen Behandlung

Hier erfahren Sie, wie eine physiotherapeutische Behandlung abläuft und welche aktiven und passiven Massnahmen eingesetzt werden können.
Alles beginnt mit einem kurzen Gespräch (Anamnese). Dabei schildern Sie Ihrer Physiotherapeutin bzw. Ihrem Physiotherapeuten Ihre Probleme. Wo haben Sie Schmerzen? Was bereitet Ihnen Probleme im Alltag? So können die Ziele der Behandlung gemeinsam festgelegt werden. Anschliessend wird Sie die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut untersuchen und einige Tests durchführen. Danach beginnt die Behandlung. Dabei können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen.
Physiotherapie kann bei akuten und chronischen Beschwerden, nach Verletzungen oder Operationen sowie bei Einschränkungen von Beweglichkeit, Kraft und Belastbarkeit helfen. Sie wird beispielsweise bei Rücken- und Gelenkbeschwerden, Sportverletzungen, neurologischen Erkrankungen, Atemwegsproblemen, Beckenbodenbeschwerden oder Schwellungen eingesetzt.

Ob eine physiotherapeutische Behandlung geeignet ist, richtet sich nach der Diagnose, dem physiotherapeutischen Befund und Ihren persönlichen Behandlungszielen.
Die Ziele der Physiotherapie werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt und richten sich nach Ihren Beschwerden und Ihrer persönlichen Situation. Mögliche Ziele sind die Linderung von Schmerzen, die Verbesserung der Beweglichkeit sowie der Aufbau von Kraft, Koordination, Ausdauer und Belastbarkeit.

Weitere Ziele können die Rückkehr in den Alltag, den Beruf oder den Sport, die Verbesserung der Lebensqualität und die Vermeidung einer Verschlechterung sein. Bei chronischen Erkrankungen kann auch die bestmögliche Erhaltung vorhandener Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen.
Häufig findet Physiotherapie ein- bis zweimal pro Woche statt. Bei akuten Beschwerden, nach Operationen oder in komplexen Behandlungssituationen kann vorübergehend eine andere Häufigkeit sinnvoll sein.

Die passende Anzahl der wöchentlichen Termine richtet sich nach der ärztlichen Verordnung, dem physiotherapeutischen Befund, dem Behandlungsziel und Ihrem persönlichen Verlauf. Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut bespricht die geeignete Terminplanung mit Ihnen.
Eine physiotherapeutische Behandlung in der Physiotherapie Moser & Klumpp dauert in der Regel etwa 25 Minuten. Abhängig von der Diagnose, der ärztlichen Verordnung und der erforderlichen Behandlung kann die Dauer abweichen.

Während der Behandlungszeit konzentriert sich Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut vollständig auf Ihre individuelle Behandlung.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. So können wir den Termin verschieben und die reservierte Zeit nach Möglichkeit einer anderen Patientin oder einem anderen Patienten anbieten.

Bei einer späteren Absage oder einem unentschuldigten Nichterscheinen kann Ihnen der ausgefallene Termin privat in Rechnung gestellt werden. Solche Ausfallkosten werden nicht von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen.
Am Ende der Behandlungsserie beurteilen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Fortschritte erreicht wurden und ob weitere Massnahmen sinnvoll sind. Ein während der Therapie erlerntes Übungsprogramm sollten Sie nach Möglichkeit selbstständig weiterführen.

Regelmässige Bewegung und gezielte Übungen können dabei helfen, die erreichten Verbesserungen zu erhalten, die Belastbarkeit weiter aufzubauen und erneuten Beschwerden vorzubeugen. Bei neuen oder zunehmenden Beschwerden ist eine erneute ärztliche oder physiotherapeutische Beurteilung sinnvoll.
VERORDNUNG

Fragen zur Physiotherapie-Verordnung

Eine ärztliche Verordnung enthält wichtige Angaben zur Behandlung und zur Kostenübernahme durch die Grund- oder Unfallversicherung.
Die Grundversicherung übernimmt pro ärztlicher Verordnung die Kosten für höchstens neun Physiotherapie-Sitzungen. Die Ärztin oder der Arzt kann auf der Verordnung eine geringere Anzahl festlegen.

Sind nach Abschluss der verordneten Sitzungen weitere Behandlungen medizinisch notwendig, wird eine neue ärztliche Verordnung benötigt.
Ja. Sie können Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. In diesem Fall gelten Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler und tragen die Behandlungskosten grundsätzlich selbst.

Für eine Abrechnung über die Grundversicherung oder die Unfallversicherung ist eine gültige ärztliche Verordnung erforderlich.
Es gibt kein allgemeines persönliches Guthaben an Physiotherapie-Behandlungen. Die Grundversicherung übernimmt pro ärztlicher Verordnung höchstens neun Sitzungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind weitere Behandlungen medizinisch notwendig, kann die Ärztin oder der Arzt weitere Verordnungen ausstellen. Nach einer Behandlungsdauer, die insgesamt 36 Sitzungen entspricht, gelten zusätzliche Anforderungen für die weitere Kostenübernahme.
Soll die Physiotherapie nach einer Behandlungsdauer von insgesamt 36 Sitzungen fortgesetzt werden, muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dem Vertrauensarzt beziehungsweise der Vertrauensärztin des Versicherers einen Bericht einreichen.

Im Bericht wird begründet, weshalb die Behandlung weiterhin notwendig ist und wie lange sie voraussichtlich fortgeführt werden soll. Der Versicherer entscheidet anschliessend über die weitere Kostenübernahme und kann eine zeitlich oder zahlenmässig begrenzte Kostengutsprache erteilen.

Beginnt nach mehr als 36 Sitzungen eine neue Behandlung aufgrund einer neuen Erkrankung, muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt den Versicherer darüber informieren.
Tritt während oder nach einer laufenden Behandlung eine zweite, medizinisch unabhängige Diagnose auf, kann dafür eine eigene ärztliche Verordnung ausgestellt werden. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um einen neuen Behandlungsgrund handelt.

Eine zweite Diagnose bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Versicherer in jedem Fall weitere 36 Sitzungen übernimmt. Die Kostenübernahme richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit, den gesetzlichen Voraussetzungen und der Beurteilung des Versicherers. Nach bereits umfangreicher Physiotherapie kann der Versicherer zusätzliche Informationen oder einen ärztlichen Bericht verlangen.
Für Physiotherapie gibt es keine feste allgemeine Höchstzahl pro Kalenderjahr. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, die ärztlichen Verordnungen und die gesetzlichen Vorgaben.

Eine Verordnung umfasst höchstens neun Sitzungen. Soll eine Behandlung nach insgesamt 36 Sitzungen fortgesetzt werden, muss die weitere Notwendigkeit gegenüber dem Versicherer ärztlich begründet werden. Ein Jahreswechsel setzt die bisherige Anzahl der Behandlungen nicht automatisch zurück.
Eine Physiotherapie-Verordnung wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Dazu gehören beispielsweise Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte, Spitalärztinnen und Spitalärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Rahmen ihres Behandlungsbereichs.

Die verordnende Person beurteilt, ob Physiotherapie medizinisch notwendig ist, und trägt die erforderlichen Angaben auf der Verordnung ein.
Nein. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können in der Schweiz derzeit keine ärztliche Physiotherapie-Verordnung ausstellen.

Sie können Patientinnen und Patienten zwar ohne Verordnung untersuchen, beraten und behandeln. Für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung oder Unfallversicherung ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Damit die Grundversicherung die Behandlungskosten übernimmt, muss die erste Physiotherapie-Sitzung innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung stattfinden.

Für den Abschluss einer bereits begonnenen Behandlungsserie besteht grundsätzlich kein allgemeines starres Ablaufdatum. Die Behandlungen müssen jedoch in einem medizinisch sinnvollen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei längeren Unterbrechungen oder einer wesentlichen Veränderung der Beschwerden kann eine neue ärztliche Beurteilung beziehungsweise Verordnung erforderlich sein.
KOSTEN

Fragen zu Kosten und Abrechnung

Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung können physiotherapeutische Leistungen in der Regel über die Grundversicherung oder Unfallversicherung abgerechnet werden.
Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung übernimmt die Grundversicherung die Kosten der gesetzlich vorgesehenen physiotherapeutischen Leistungen. Dabei gelten die vereinbarte Franchise und der gesetzliche Selbstbehalt.

Bei einer unfallbedingten Behandlung kann die Unfallversicherung die Kosten übernehmen, sofern der Unfall gemeldet und die Leistungspflicht anerkannt wurde. Ohne ärztliche Verordnung tragen Sie die Behandlungskosten grundsätzlich selbst.
Die ärztlich verordnete Physiotherapie wird grundsätzlich über die Grundversicherung oder die Unfallversicherung abgerechnet. Eine Zusatzversicherung ist dafür normalerweise nicht erforderlich.

Bestimmte ergänzende Behandlungen wie medizinische Massage oder Lymphdrainage können je nach Versicherungsvertrag und Anerkennung der behandelnden Person teilweise über eine Zusatzversicherung vergütet werden. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherung. Klären Sie die Kostenübernahme deshalb vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Zusatzversicherung ab und lassen Sie sich eine Zusage möglichst schriftlich bestätigen.
Rechnungen für ärztlich verordnete Physiotherapie senden wir in der Regel direkt an Ihre Kranken- oder Unfallversicherung. Dafür benötigen wir die ärztliche Verordnung sowie die notwendigen Versicherungsangaben.

Privat bezogene Leistungen und Behandlungen ohne ärztliche Verordnung werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Gleiches kann für Leistungen gelten, die Sie anschliessend selbst bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung kann Physiotherapie über die Grundversicherung oder – bei einem anerkannten Unfall – über die Unfallversicherung abgerechnet werden.

Die Vergütung erfolgt nach dem jeweils anwendbaren Physiotherapie-Tarif. Die Abrechnung richtet sich unter anderem nach der Art und Komplexität der Behandlung. Ohne ärztliche Verordnung erfolgt keine Abrechnung über die Grund- oder Unfallversicherung; in diesem Fall bezahlen Sie die Behandlung selbst.
Für Selbstzahlende kostet eine Physiotherapie-Behandlung von 25 Minuten bei uns CHF 60.–. Eine Behandlung von 50 Minuten kostet CHF 120.–.

Die Behandlungskosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt und grundsätzlich nicht von der Grundversicherung übernommen. Unsere vollständige und aktuelle Preisliste finden Sie unter physiotherapie-binningen.ch/preise/.
Eine Physiotherapie-Behandlung von 50 Minuten kostet für Selbstzahlende bei uns CHF 120.–.

Wir bieten bewusst 50-minütige und keine 60-minütigen Behandlungstermine an. Die aktuell gültigen Preise finden Sie unter physiotherapie-binningen.ch/preise/.
BEHANDLUNGSPERSON

Wahl der Physiotherapeutin oder des Physiotherapeuten

Bei Ihrer Terminanfrage können Sie uns mitteilen, ob Sie eine bestimmte Person oder das Geschlecht der behandelnden Person bevorzugen.
In der Physiotherapie Moser & Klumpp werden die physiotherapeutischen Behandlungen von diplomierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten durchgeführt. Ausländische Abschlüsse müssen über die erforderliche Schweizer Anerkennung verfügen.

Unser Team besitzt unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und bildet sich regelmässig weiter. Dadurch können wir zahlreiche Beschwerden, Verletzungen und Diagnosen gezielt behandeln.
Ja. Sie können uns bei der Terminanfrage mitteilen, ob Sie von einer bestimmten Physiotherapeutin oder einem bestimmten Physiotherapeuten behandelt werden möchten.

Wir versuchen, Ihren Wunsch nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Abhängig von der Verfügbarkeit der gewünschten Person kann sich der Beginn der Behandlung jedoch verzögern.
Ja. Wenn Sie sich einen Wechsel der behandelnden Person wünschen, können Sie uns jederzeit darauf ansprechen.

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer passenden Lösung und organisieren nach Möglichkeit die weitere Behandlung bei einer anderen Physiotherapeutin oder einem anderen Physiotherapeuten unseres Teams. Die für die Behandlung wichtigen Informationen werden intern weitergegeben.
Ja. Sie können die Physiotherapie-Praxis grundsätzlich wechseln. Informieren Sie die bisherige Praxis über den Wechsel, damit bereits bezogene Sitzungen korrekt abgerechnet und noch reservierte Termine storniert werden können.

Wurde eine Verordnung beispielsweise für neun Sitzungen ausgestellt und wurden davon bereits fünf Behandlungen durchgeführt, können über diese Verordnung grundsätzlich noch vier Sitzungen abgerechnet werden. Die bisherige Praxis kann Ihnen die Verordnung beziehungsweise die erforderlichen Unterlagen für die neue Praxis aushändigen. Bei Bedarf können Sie zudem die Weitergabe Ihres Patientendossiers verlangen.
Ja. In unserem Team arbeiten sowohl Physiotherapeutinnen als auch Physiotherapeuten. Teilen Sie uns Ihre Präferenz am besten bereits bei Ihrer Terminanfrage mit.

Wir berücksichtigen Ihren Wunsch nach Möglichkeit. Je nach Auslastung und erforderlicher Spezialisierung kann sich dadurch jedoch die Wartezeit auf den ersten Termin verlängern.
ORGANISATION

Vorbereitung und organisatorische Fragen

Mit einigen einfachen Vorbereitungen können Sie dazu beitragen, dass Ihre Behandlung reibungslos beginnt.
Bringen Sie zum ersten Termin bitte Ihre ärztliche Physiotherapie-Verordnung und Ihre Krankenversicherungskarte mit. Bei einer Behandlung infolge eines Unfalls benötigen wir zusätzlich die Unfallnummer und die Angaben zur zuständigen Unfallversicherung.

Hilfreich sind ausserdem vorhandene Arzt-, Operations- oder Austrittsberichte sowie relevante Befunde von Röntgen-, MRT-, CT- oder Ultraschalluntersuchungen. Wenn Sie regelmässig Medikamente einnehmen oder wichtige Vorerkrankungen haben, informieren Sie bitte Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten darüber.
Tragen Sie möglichst bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können. Der zu untersuchende oder zu behandelnde Körperbereich sollte nach Möglichkeit einfach zugänglich sein.

Für aktive Übungen eignen sich sportliche Kleidung und Schuhe mit gutem Halt. Falls für Ihre Behandlung etwas Besonderes erforderlich ist, informieren wir Sie vorgängig.
Physiotherapie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit Bewegung, körperlicher Funktion, Schmerzen und Belastbarkeit. Sie kann beispielsweise dabei helfen, Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Ausdauer zu verbessern.

Ergotherapie richtet sich stärker auf die selbstständige Bewältigung konkreter Alltagstätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise Körperpflege, Haushalt, Schule, Arbeit oder der Umgang mit Hilfsmitteln. Je nach Beschwerden können sich beide Therapieformen sinnvoll ergänzen. Welche Behandlung geeignet ist, sollte individuell ärztlich oder therapeutisch beurteilt werden.
Die meisten Behandlungen finden in unseren Praxisräumlichkeiten an der Paradiesstrasse 78a in 4102 Binningen statt.

Wenn Sie die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung bei Ihnen zu Hause möglich. Eine solche Domizilbehandlung muss auf der ärztlichen Physiotherapie-Verordnung ausdrücklich angeordnet sein.
Ja. Wenn Sie unsere Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen können, bieten wir Physiotherapie auch bei Ihnen zu Hause an. Dies wird als Domizilbehandlung oder Hausbesuch bezeichnet.

Damit die zusätzlichen Kosten eines Hausbesuchs von der Grund- oder Unfallversicherung übernommen werden können, muss die Domizilbehandlung ärztlich verordnet und auf der Physiotherapie-Verordnung entsprechend angegeben sein.
Sie haben das Recht, verständlich über Ihre Behandlung, deren Ziele, mögliche Alternativen und erkennbare Risiken informiert zu werden. Eine Behandlung setzt Ihre Einwilligung voraus. Sie dürfen Fragen stellen, einzelne Massnahmen ablehnen oder die Behandlung beenden.

Weitere Rechte sind der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Intimsphäre, die Wahrung des Berufsgeheimnisses sowie eine sorgfältige fachliche Behandlung. Sie dürfen grundsätzlich Einsicht in Ihr Patientendossier verlangen und sich die Unterlagen aushändigen oder an eine andere Gesundheitsfachperson übermitteln lassen.
Informieren Sie Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten vollständig über relevante Beschwerden, Erkrankungen, Medikamente, frühere Behandlungen und Veränderungen Ihres Gesundheitszustands. Fragen Sie nach, wenn Sie eine Erklärung oder Behandlungsmassnahme nicht verstehen.

Bitte halten Sie vereinbarte Termine ein oder sagen Sie diese rechtzeitig ab. Für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf ist es ausserdem wichtig, gemeinsam vereinbarte Massnahmen und Übungen verantwortungsvoll umzusetzen und Rückmeldung zu geben, wenn dabei Beschwerden oder Unsicherheiten auftreten.
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Philipp Moser, Physiotherapeut und Praxisinhaber
ÜBER DEN AUTOR

Philipp Moser

Dipl. Physiotherapeut FH und Praxisinhaber
Philipp Moser ist seit 2004 Inhaber der Physiotherapie Moser & Klumpp. Seine fachlichen Schwerpunkte umfassen unter anderem die Triggerpunkttherapie, Dry Needling, Sportphysiotherapie und Manuelle Therapie.
Zuletzt aktualisiert: 30.08.2026
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Medizinischer Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Bei anhaltenden, zunehmenden oder unklaren Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin, einen Arzt oder eine andere geeignete medizinische Fachperson.
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