Übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten für eine Massage in der Physiotherapie?
Die Massage kommt sehr häufig in der Physiotherapie zur Anwendung. Sie ist Teil der physiotherapeutischen Ausbildung. Physiotherapie kann in der Schweiz grundsätzlich nur über die Krankenkassen-Grundversicherung oder über die Unfallversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie. Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin jedoch, übernimmt die Kosten für Massage (in unserer Praxis) nicht.
Einzige Ausnahme:
André Klumpp und Philipp Moser sind für Massage bei der Visana Zusatzversicherung anerkannt. In diesem Falle kann über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Nachfragen lohnt sich:
Bei jeder Krankenkasse gibt es unterschiedliche Regelungen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse (Zusatzversicherung) informieren, ob sie die Kosten für Massage in unserer Praxis übernimmt. Im Falle einer Zusage seitens der Krankenkasse, lassen Sie sich diese am besten schriftlich bestätigen!
Massage in der Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung
Wie ist das möglich?
Sie haben keine ärztliche Verordnung für Physiotherapie? Sie möchten trotzdem bei uns eine Massage beziehen? Das ist kein Problem! Als Selbstzahlerin bzw. als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die bezogenen Massage-Behandlungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Alle unsere Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind im Bereich der Massage bestens ausgebildet.
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