physiotherapie moser & Klumpp

Physiotherapie

Binningen | Basel-Land | Schweiz

Physiotherapie in der Schweiz - Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Was ist Physiotherapie?

Was genau ist eigentlich Physiotherapie (früher auch Krankengymnastik genannt)? Es handelt sich um eine medizinische Therapieform, welche nur von diplomierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten durchgeführt werden darf. Sie befasst sich hauptsächlich mit dem Bewegungsapparat des Menschen.  Ziel der Physiotherapie ist es Bewegungsfunktionen zu verbessern, Schmerzen zu lindern und die Gesundheit des Bewegungsapparates zu fördern. Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Physiotherapie.
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Physiotherapie in der Schweiz - alles, was Sie wissen müssen

Ziele der Physiotherapie

Verbesserung der Beweglichkeit
Linderung von Schmerzen
Förderung von Kraft und Ausdauer (Übungen 1-100)
Wiederherstellung von Bewegungsfunktionen nach Verletzungen
Vorbeugung von Fehlhaltungen und Bewegungseinschränkungen

Methoden der Physiotherapie

Die Physiotherapie umfasst verschiedene Behandlungsansätze, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden:
Manuelle Therapie: Mobilisation von Gelenken und Lockerung von Muskeln.
Massage: Lösen von Verspannungen und Förderung der Durchblutung.
Physikalische Therapie: Behandlungen mit Wärme, Kälte oder Elektrotherapie.
Trainingstherapie: Förderung von Koordination, Gleichgewicht und Stabilität.

Wann wird Physiotherapie angewendet?

Die Physiotherapie eignet sich zur Behandlung einer Vielzahl von Beschwerden und kommt bei vielen Diagnosen zur Anwendung:
Gelenksprobleme
Rehabilitation nach Unfällen oder Operationen
Behandlung neurologischer Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall oder Parkinson
Unterstützung bei chronischen Beschwerden wie Arthrose oder Rheuma

Spezialgebiete der Physiotherapie

Als Physiotherapeutin bzw. als Physiotherapeut gibt es zahlreiche Möglichkeiten sich zu spezialisieren. Nach der abgeschlossenen Ausbildung können unterschiedliche Weiterbildungen absolviert werden. Hier einige Beispiele:

40 Fragen & Antworten zur Physiotherapie

1. Was ist Physiotherapie2. Was wird gemacht in der Physiotherapie?3. Wann braucht es Physiotherapie? (Indikationen)4. Ziele der Physiotherapie5. Unterschied aktive & passive Therapie6. Wie viele Behandlungen pro Verordnung?7. Wie viele Behandlungen pro Woche?8. Wie lange dauert eine Behandlung?9. Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung - ist das möglich?10. Was passiert wenn ich eine Therapiesitzung verpasse?11. Wer übernimmt die Kosten für Physiotherapie?12. Kann Physiotherapie über meine Zusatzversicherung abgerechnet werden?13. An wen geht die Rechnung?14. Wie viele Behandlungen habe ich zugut?15. Sind mehr als 36 Behandlungen nötig?16. Kostenübernahme bei zwei unterschiedlichen Diagnosen17. Wer arbeitet in der Physiotherapie Moser & Klumpp?18. Wie viele Behandlungen pro Jahr?17. Wer arbeitet in der Physiotherapie Moser & Klumpp?18. Kann ich wählen, von wem ich behandelt werde?19. Kann ich meine Physiotherapeutin bzw. meinen Physiotherapeuten wechseln?20. Kann ich die Physiotherapie-Praxis wechseln?21. Ich möchte nur von einer Frau bzw. nur von einem Mann behandelt werden, ist das möglich?22. Was soll ich mitbringen zur Physiotherapie-Behandlung?23. Was soll ich anziehen zur Physiotherapie?24. Was ist besser Ergotherapie oder Physiotherapie?25. Wo findet die Behandlung statt?26. Physiotherapie bei mir zu Hause - ist das möglich?27. Wie weiter nach Abschluss der Therapie?28. Wie wird Physiotherapie abgerechnet?29. Wer verordnet Physiotherapie?30. Können PhysiotherapeutInnen Verordnungen ausstellen?31. Wie lange ist eine ärztliche Physiotherapie-Verordnung gültig?32. Was kostet Physiotherapie in Basel-Land bzw. in der Schweiz?33. Was kostet Physiotherapie privat - für Selbstzahlende?34. Was kostet eine Stunde Physiotherapie?35. Welche Rechte habe ich als Patientin bzw. Patient in der Physiotherapie?36. Welche Pflichten habe ich als Patientin bzw. Patient in der Physiotherapie?37. Sie haben eine ärztliche Diagnose und wollen wissen, ob wir die nötigen Kenntnisse haben, Sie zu behandeln?38. Unsere Spezialisierungen

Was wird gemacht in der Physiotherapie?

Alles beginnt mit einem kurzen Gespräch (Anamnese). Dabei schildern Sie Ihrer Physiotherapeutin bzw. Ihrem Physiotherapeuten Ihre Probleme. Wo haben Sie Schmerzen? Was bereitet Ihnen Probleme im Alltag? So können die Ziele der Behandlung gemeinsam festgelegt werden. Anschliessend wird Sie die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut untersuchen und einige Tests durchführen. Danach beginnt die Behandlung. Dabei können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen.

Wann kann Physiotherapie helfen? [Indikationen]

Wann wird Physiotherapie verordnet? Es gibt sehr viele Anwendungsbereiche der Physiotherapie. Hier einige Beispiele, wann eine physiotherapeutische Behandlung helfen kann:
Nach Operationen (z.B. künstliches Kniegelenk (Knieprothese) oder Hüftgelenk, Rückenoperationen)
Nach Sportverletzungen (z.B. Muskelfaserriss, Muskelzerrung, Bänderdehnungen, Bänderrisse)
Bei Orthopädischen Erkrankungen (z.B. Arthrose, Osteoporose, Bandscheibenvorfall, Fehlstellungen von Gelenken)
Nach einem Unfall (z.B. Schleudertrauma, Knochenfrakturen (Knochenbrüche))
Bei Schmerzen am Bewegungsapparat (Verspannte Muskulatur, Nackenschmerzen, Leistenschmerzen, Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Wadenschmerzen, Muskelkrämpfe)
Bei Entzündungen (z.B. Tennisellbogen oder Golferellbogen (Epicondylitis), Fersensporn)
Bei Dekonditionierung (Verlust der Leistungsfähigkeit) (z.B. bei älteren, geschwächten Menschen, nach Krankheiten, nach Operationen und Verletzungen)
Bei Beckenbodenproblemen (Beckenbodenrehabilitation bei: Inkontinenz, Nykturie)
Bei Problemen mit der Atmung (Atemtherapie)
Ödemen, Schwellungen (Lymphdrainage)

Ziele der Physiotherapie?

Welche Ziele verfolgt die Physiotherapie? Ihre Ziele sind auch unsere Ziele. Wir wollen diese gemeinsam mit Ihnen erreichen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin oder Ihrem Physiotherapeuten vor Beginn der Behandlung Ihre persönlichen Ziele mitteilen. Mögliche Ziele könnten sein:
Schmerzfreiheit oder Reduktion der Schmerzen erreichen
Wieder volle Beweglichkeit erlangen
Zurück zur Arbeit oder zum Sport oder Hobby
Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit verbessern
Steigerung der Lebensqualität
Stabilisierung des momentanen Zustandes (Verschlechterung verhindern)

Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Physiotherapie?​

Aktive Therapie

Bei der aktiven Therapie ist die Patientin bzw. der Patient aktiv. Es werden Übungen ausgeführt, welche von der Physiotherapeutin bzw. dem Physiotherapeuten instruiert werden. Diese können ebenso als Übungsprogramm für zu Hause (Heimprogramm) ausgeführt werden. Auch bei der medizinischen Trainingstherapie (MTT) spricht man von aktiver Therapie. Diese kann z.B. an den Trainings-Geräten in einem Fitness-Zentrum durchgeführt werden.

Passive Therapie

Bei der passiven Therapie erfolgt die Behandlung durch die Physiotherapeutin bzw. durch den Physiotherapeuten. Dabei kommen die unterschiedlichsten Techniken zum Einsatz, wie zum Beispiel Massage, Triggerpunkt-Therapie, Dry-Needling, Kinesio-Taping, Manuelle Therapie zur Mobilisation von Gelenken und vieles mehr.

Wie viele Physiotherapie-Behandlungen pro Verordnung?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus. Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) oder Unfallversicherung übernimmt die Kosten für maximal 9 Sitzungen pro Verordnung. Die Ärztin bzw. der Arzt kann die Anzahl der verschrieben Behandlungen (1-9) auf der Verordnung festlegen (notieren). Steht keine Angabe auf der Verordnung, dann deckt diese in der Regel die Kosten für 9 Behandlungen ab.

Wie oft Physiotherapie pro Woche?

Häufig werden 1-2 Behandlungen pro Woche verordnet. Bei akuten oder sehr komplexen Problemen, können es auch mehr sein (3-5). In seltenen Fällen können auch 2 Behandlungen pro Tag verordnet werden.
Macht die Ärztin bzw. der Arzt keine Angaben betreffend Anzahl Behandlungen, dann entscheidet die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut in Absprache mit Ihnen, wie viele Behandlungen pro Woche durchgeführt werden.

Wie lange dauert eine Physiotherapie-Behandlung?

Eine Behandlung in der Physiotherapie Moser & Klumpp dauert entweder 25 Minuten oder 50 Minuten.
In dieser Zeit ist Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut ganz auf Sie konzentriert. Termine können Sie entweder vor oder nach der Behandlung (oder auch telefonisch) mit unseren Praxisassistentinnen vereinbaren.
Massgebend für die Dauer der Behandlung ist die Diagnose und die ärztliche Verordnung.

Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung - ist das möglich?

Ja. Sie können auch ohne ärztliche Verordnung zur Physiotherapie kommen. Allerdings müssen Sie die Kosten dann selbst tragen. Mit einer ärztlichen Verordnung können die Leistungen der Physiotherapie hingegen über die Krankenkassen-Grundversicherung oder die Unfallversicherung abgerechnet werden.

Was passiert wenn ich eine Physiotherapie-Sitzung verpasse?

Wenn Sie sich 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abmelden, dann kann der Termin verschoben werden. Sollten Sie sich jedoch kurzfristiger abmelden oder den Termin gar vergessen, dann können Ihnen die Kosten für diese Sitzung privat (nicht über Krankenkasse) in Rechnung gestellt werden.

Wer übernimmt die Kosten für Physiotherapie?

Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie (die kann jeder Arzt ausstellen – auch ein Zahnarzt) übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Ihre Unfallversicherung die Kosten. Gewisse Behandlungen wie zum Beispiel Massage kann die Zusatzversicherung übernehmen. Um sicher zu gehen, fragen Sie am besten bei Ihrer Zusatzversicherung nach. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit sich bei uns behandeln zu lassen und die Kosten selbst zu tragen. Hier finden Sie die aktuellen Preise.

Kann Physiotherapie über meine Zusatzversicherung abgerechnet werden?

Grundsätzlich kann Physiotherapie in der Schweiz nur über die Grundversicherung der Krankenkasse bzw. über die Unfallversicherung abgerechnet werden und nicht über die Zusatzversicherung der Krankenkasse. Unter gewissen Bedingungen kann es möglich sein, dass die Zusatzversicherung die Kosten für Physiotherapie übernimmt. Es ist ratsam, die Deckungsumfänge Ihrer Zusatzversicherung zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten. Lesen Sie dazu auch „Physiotherapie über Zusatzversicherung„.

An wen geht die Physiotherapie-Rechnung?

Die Rechnung für ärztlich verordnete Physiotherapie wird von uns direkt an Ihre Krankenkasse oder an Ihre Unfallversicherung (z.B. SUVA)  gesendet. Dazu ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie notwendig, welche Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt erhalten. Die Rechnung für Privatzahlende (Preise) und Leistungen, welche über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können (z.B. Massage) werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Wie viele Physiotherapie-Behandlungen habe ich zugut?

In der Regel bezahlt Ihre Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung oder Unfallversicherung) 36 Sitzungen pro Diagnose (z.B. Rückenschmerzen). Diese Anzahl entspricht 4 ärztlichen Verordnungen für jeweils 9 Behandlungen (4 x 9 = 36). Sollten mehr als 36 Behandlungen nötig sein? 

Sind mehr als 36 Physiotherapie-Behandlungen nötig?

Sollten weitere Behandlungen nötig sein – also mehr als 36 Behandlungen -, dann muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Bericht an Ihre Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung) senden.
Darin muss begründet werden, warum die Behandlung weitergeführt werden soll und für wie lange.
Dieser Bericht wird vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers begutachtet.
Dieser entscheidet, ob der Versicherer die Kosten für weitere Behandlungen übernimmt, oder nicht.
Übernimmt der Versicherer die Kosten für weitere Behandlungen, dann stellt er eine Kostengutsprache aus.
Darin wird bekannt gegeben, wie viele zusätzliche Behandlungen (Sitzungen) übernommen werden, oder bis zu welchem Datum die Therapie weitergeführt werden darf (zum Beispiel 2 Behandlungen pro Woche bis Ende 2024).
Lehnt der Versicherer es ab, die Kosten für weitere Behandlungen zu übernehmen, wird dies schriftlich begründet.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten bzw. Einspruch zu erheben.
Sollte nach Ablauf der Kostengutsprache weiterhin Bedarf an Behandlungen bestehen, muss die Situation erneut vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers geprüft werden.
Dazu benötigt er erneut einen aktuellen Bericht von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (Schritte 1-6 wiederholen sich).

Kostenübernahme für Physiotherapie bei zwei unterschiedlichen Diagnosen

Wie ist es, wenn eine zweite Diagnose (z.B. Knieschmerzen) zu einer bereits bestehenden Diagnose (z.B. Schleudertrauma) dazu kommt? Dann ist es genau gleich wie bei der ersten Diagnose (Schleudertrauma): Der Versicherer übernimmt normalerweise auch hier (für die neue Diagnose „Knieschmerzen“) 36 Behandlungen.

Beispiel:

1. Diagnose: Schleudertrauma: Sie haben 36 Behandlungen zu gute – danachach braucht es eine Kostengutsprache.
2. Diagnose: Knieschmerzen: Sie haben 36 Behandlungen zu gute – danachach braucht es eine Kostengutsprache.

Wer arbeitet in der Physiotherapie Moser & Klumpp?

In der Physiotherapie Moser & Klumpp arbeiten ausschliesslich diplomierte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit SRK-Anerkennung [Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)]. Alle sind verpflichtet sich regelmässig weiterzubilden.

Die Nachbehandlung nach Operationen und Verletzungen, genauso wie die Behandlung von Problemen und Schmerzen am Bewegungsapparat gehören zu unserer täglichen Arbeit.

Wie viele Physiotherapie-Behandlungen pro Jahr?

Früher übernahm die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung 36 Physio-Behandlungen pro Kalenderjahr pro Diagnose (z.B. Hüftgelenksarthrose). War das Jahr zu Ende startete man wieder mit einem neuen "Guthaben" für 36 Sitzungen ins neue Jahr. Heute ist das nicht mehr so! Der Versicherer übernimmt total nur noch 36 Behandlungen pro Diagnose. Dabei ist es egal, in welchem Kalenderjahr diese stattfinden. Massgebend ist nur noch das Total an Behandlungen (maximal 36). Egal ob ein Teil der Behandlungen im Jahre 2023 und der andere Teil im 2024 statt fand. Zusätzliche Behandlungen sind möglich – dafür braucht es aber immer eine Kostengutsprache.

Kann ich in der Physiotherapie wählen, von wem ich behandelt werde?

Natürlich. Sie haben freie Therapeutinnen– bzw. Therapeutenwahl.
Wir bitten Sie uns Ihre Wünsche einfach beim Fixieren des ersten Termines bekannt zu geben. 

Kann ich meine Physiotherapeutin bzw. meinen Physiotherapeuten wechseln?

Natürlich. Sie haben freie Therapeutinnen– bzw. Therapeutenwahl.
Sollten Sie mit der Ihnen zugeteilten Fachperson nicht zufrieden sein, können Sie das jederzeit bekannt geben und wir werden Ihnen eine andere Physiotherapeutin bzw. einen anderen Physiotherapeuten zuteilen.

Kann ich die Physiotherapie-Praxis wechseln?

Natürlich. Sie haben freie Praxiswahl.
Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Physiotherapie-Praxis nicht zufrieden sein, oder möchten Sie diese aus anderen Gründen wechseln (z.B. Umzug), dann ist das problemlos möglich. Geben Sie Ihr Anliegen der Physiotherapie-Praxis bekannt. So können die bezogenen Behandlungen abgerechnet werden und die noch zukünftig eingeplanten storniert werden.

Bitte beachten Sie: wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie abgegeben haben, dann werden die bezogenen Sitzungen von der bisherigen Praxis der Krankenkasse bzw. der Unfallversicherung in Rechnung gestellt. Nehmen wir an, dass Sie bereits 5 Behandlungen bezogen haben. Die Verordnung wird Ihnen anschliessend ausgehändigt, welche Sie in der neuen Praxis abgeben können. Sollten auf der Verordnung 9 Sitzungen verordnet sein, dann kann die neue Praxis nur noch die Differenz (9 - 5 = 4), also 4 Sitzungen abrechnen. Sollten mehr Sitzungen nötig sein, benötigt es eine weitere ärztliche Verordnung.

Ich möchte nur von einer Frau bzw. nur von einem Mann behandelt werden, ist das möglich?

Das ist kein Problem! In unserem Physio-Team arbeiten sowohl Physiotherapeutinnen aus auch Physiotherapeuten. Geben Sie uns einfach Ihre Wünsche beim Vereinbaren Ihrer Termine bekannt.

Was soll ich mitbringen zur Physiotherapie-Behandlung?

Sie kommen zum ersten Mal zur Physiotherapie? Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit. Ohne diese übernimmt Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung keine Kosten für die Behandlung. Zudem benötigen wir Ihre Krankenkassen-Karte. Sollte es sich um einen Unfall handeln, brauchen wir auch die Unfallnummer. Um eine Unfallnummer zu erhalten müssen Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in den Unfall bei der Unfallversicherung anmelden. 
Hilfreich sind auch Berichte von Untersuchungen, wie zum Beispiel:
Röntgen
MRT (Magnetresonanz-Tomographie, englisch MRI (Magnetic Resonance Imaging)
CT (Computertomographie)
Ultraschall
Szintigraphie
Auch Übergabeberichte von Spitäler, Ärzten, Rehakliniken oder anderen Physiotherapien würden wir sehr gerne lesen.

Was soll ich anziehen zur Physiotherapie?

Tragen Sie lockere und bequeme Kleidung zur Physiotherapie, um der behandelnden Fachperson gute Zugänglichkeit zu ermöglichen. Vermeiden Sie enge Kleidung und wählen Schuhe mit gutem Halt. Einfach an- und ausziehbare Kleidung erleichtert mögliche Umkleidevorgänge. Alles weitere wird Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut mit Ihnen besprechen.

Was ist besser Ergotherapie oder Physiotherapie?

Die Wahl zwischen Ergotherapie und Physiotherapie hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Zustand der Patientin bzw. des Patienten ab. Physiotherapie konzentriert sich auf die körperliche Rehabilitation, während Ergotherapie darauf abzielt, die Selbstständigkeit und Lebensqualität durch gezielte Aktivitäten zu verbessern. Es kann sinnvoll sein, beide Therapieformen zu kombinieren, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Welche Therapieform für Sie sinnvoll ist besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

Wo findet die Physiotherapie-Behandlung statt?

Die physiotherapeutischen Behandlungen finden in unseren Praxisräumlichkeiten in Binningen (Basel) statt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut zu Ihnen nach Hause kommt und Sie dort behandelt. Dies nennt man Domizilbehandlung (Hausbesuch). Sie muss speziell von Ihrer Ärztin bzw. von Ihrem Arzt verordnet werden,

Physiotherapie bei mir zu Hause - ist das möglich?

Kann ich mich zu Hause behandeln lassen? Ja! Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Praxis zu kommen, dann behandeln wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause. Man spricht dann von einer Domizilbehandlung bzw. von einem Hausbesuch.

Wie weiter nach Abschluss der Physiotherapie?

Nach Abschluss Ihrer Behandlungsserie empfehlen wir Ihnen dringend, das von uns instruierte Übungsprogramm selbständig weiterzuführen. Auch wenn Sie nach Abschluss der Physiotherapie keine Probleme mehr haben! Das regelmässige Üben bzw. Trainieren ist sehr wertvoll und hilft Ihnen dabei Rückfällen vorzubeugen.

Wie wird Physiotherapie abgerechnet?

Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie, kann die Leistung folgendermassen abgerechnet werden:
über die Krankenkasse (Grundversicherung)
über die Unfallversicherung (z.B. Suva)
OHNE ärztliche Verordnung kann Physiotherapie NICHT über diese Versicherungen abgerechnet werden. Sollten Sie keine Verordnung haben, können Sie trotzdem Behandlungen bei uns beziehen. Allerdings müssen Sie die Kosten dann selbst tragen.

Wer verordnet Physiotherapie?

Wer darf in der Schweiz bzw. in Binningen (Basel) Physiotherapie verordnen? Jede Ärztin bzw. jeder Arzt, egal von welcher Fachrichtung, kann eine Verordnung ausstellen. 
Dazu einige Beispiele:
Hausärztinnen und Hausärzte
Fachärztinnen und Fachärzte
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte
Frauenärztinnen und Frauenärzte
Zahnärztinnen und Zahnärzte

Können Physiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten Verordnungen ausstellen?

Kann Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen? Dies ist zur Zeit in der Schweiz bzw. in Binningen (Basel) NICHT möglich! Andere Länder praktizieren dieses Vorgehen bereits. In der Schweiz wird diese Möglichkeit schon seit längerer Zeit geprüft und in Erwägung gezogen. Im Moment ist es aber immer noch so, dass nur Ärztinnen und Ärzte Verordnungen ausstellen können.

Wie lange ist eine ärztliche Physiotherapie-Verordnung gültig?

Innerhalb 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Physiotherapie-Verordnung muss die erste Physiotherapiebehandlung erfolgen. Ansonsten verliert die Verordnung gegenüber der Krankenkasse bzw. der Unfallversicherung ihre Gültigkeit. Diese sind dann nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Ist die ärztliche Verordnung bei Behandlungsbeginn älter als 5 Wochen, dann bedarf es einer neuen (aktuellen) ärztlichen Verordnung.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst​

36 Behandlungen werden pro Diagnose vom Versicherer übernommen.
Nach 36 Behandlungen braucht es eine Kostengutsprache vom Versicherer.
OHNE Kostengutsprache bezahlt der Versicherer KEINE weiteren Behandlungen.
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt muss die Kostengutsprache bei Ihrem Versicherer beantragen.

Was kostet Physiotherapie in Basel-Land bzw. in der Schweiz?

Im Kanton Basel-Land kostet eine 25minütige Physiotherapie-Behandlung bei Abrechnung über die Krankenkasse (KVG) CHF 49.44
Bei Abrechnung über die Unfallversicherung (UVG) CHF 48.00.

Formel zur Berechnung der Kosten

(Anzahl Taxpunkte der Sitzungspauschale + Anzahl Taxpunkte der Zuschlagspositionen) x (Taxpunktwert)

Sitzungspauschalen und Zuschlagspositionen

Im Tarif für physiotherapeutische Behandlungen werden Sitzungspauschalen und Zuschlagspositionen definiert. Jeder Pauschale und jeder Position wird eine bestimmte Anzahl Taxpunkte zugewiesen. Diese gelten einheitlich für die ganze Schweiz.

Beispiele für häufig verwendete Sitzungspauschalen:

7301 Einzelsitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie 48
7311 Einzelsitzungspauschale für aufwändige Physiotherapie 77

Beispiele für häufig verwendete Zuschlagspositionen:

7350 Zuschlagsposition für die erste Behandlung 24
7354 Zuschlagsposition für die Weg- oder Zeitentschädigung 34

Taxpunktwert

Der Taxpunktwert wird in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Es muss unterschieden werden zwischen KVG und UVG. KVG (Krankenversicherungsgesetz): Bei der Abrechnung über die Krankenkasse-Grundversicherung (KVG) wird der Taxpunktwert von den Kantonen festgelegt. Am niedrigsten ist der Wert im Kanton Graubünden (CHF 0.94) und am höchsten in den Kantonen Zug und Zürich (CHF 1.11). Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Taxpunktwert CHF 1.08. UVG (Unfallversicherungsgesetz) Wird über die Unfallversicherung abgerechnet, ist der Taxpunktwert national einheitlich und beträgt in der ganzen Schweiz CHF 1.00.

Rechenbeispiel für den Kanton Basel-Land:

1. 25 Minuten Physiotherapie (Einzelsitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie) entsprechen 48 Taxpunkten.
2. Im Kanton Basel-Land beträgt der Taxpunktwert CHF 1.03.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
48 x CHF 1.03 = CHF 49.44

Kommt eine Zuschlagsposition, wie zum Beispiel für eine erste Behandlung dazu, welche 24 Taxpunkten entspricht, ergibt sich folgende Berechnung:
(48 + 24) x CHF 1.03 = CHF 74.16.

Was kostet Physiotherapie privat - für Selbstzahlende?

Selbstzahlende für Physiotherapie sollten mit einem durchschnittlichen Preis von etwa 50 bis 70 Franken pro Sitzung (ca. 30 Minuten) rechnen. Die genauen Kosten können je nach Region, Therapeuten und Art der Behandlung variieren. Einige Physiotherapien bieten möglicherweise auch Paketpreise oder Rabatte für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen an. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Selbstzahlende von den Krankenkassen nicht erstattet werden und daher vollständig von der Patientin bzw. vom Patienten getragen werden müssen.

Was kostet eine Stunde Physiotherapie?

Selbstzahlende für Physiotherapie sollten mit einem durchschnittlichen Preis von etwa 80 bis 150 Franken pro Sitzung (ca. 50-60 Minuten) rechnen. Die genauen Kosten können je nach Region, Therapeuten und Art der Behandlung variieren. Einige Physiotherapien bieten möglicherweise auch Paketpreise oder Rabatte für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen an. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Selbstzahlende von den Krankenkassen nicht erstattet werden und daher vollständig von der Patientin bzw. vom Patienten getragen werden müssen.

Welche Rechte habe ich als Patientin bzw. Patient in der Physiotherapie?

Als Patientin bzw. Patient in einer Physiotherapie-Praxis (oder auch im Spital etc.) haben Sie folgende Rechte:
Anspruch auf verständliche Information
Recht auf Einwilligung zur Behandlung
Möglichkeit, eine Behandlung abzubrechen
Schutz der Intimsphäre und Einhaltung Schweigepflicht durch die behandelnde Fachperson
Anspruch auf sorgfältige Behandlung mit minimalen Risiken und besten Erfolgsaussichten
Einsicht in Krankenunterlagen
Recht auf Schadensersatz bei Fehlbehandlung
Information und Entscheidung über Teilnahme an Forschungsversuchen
Aufklärung über Nichterstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkasse

Welche Pflichten habe ich als Patientin bzw. Patient in der Physiotherapie?

Als Patientin bzw. Patient in einer Physiotherapie-Praxis (oder auch im Spital etc.) haben Sie auch Pflichten:
Es besteht die Pflicht, wichtige Sachverhalte, andere Krankheiten und eigene Beobachtungen der Physiotherapeutin bzw. dem Physiotherapeuten zu melden.
Es ist notwendig, die erforderlichen Informationen einzuholen, um den Behandlungsplan zu verstehen und einzuwilligen.
Es obliegt die Pflicht, die physiotherapeutischen Vorgaben verantwortungsbewusst einzuhalten.

Sie haben eine ärztliche Diagnose und wollen wissen, ob wir die nötigen Kenntnisse haben, Sie zu behandeln?

Finden Sie eine Diagnose in der untenstehenden Liste, dann sind Sie bei uns gut aufgehoben. Es gibt sehr viele unterschiedliche Diagnosen bei denen Physiotherapie sinnvoll sein kann.  Die Liste ist bei weitem nicht vollständig.
( * = Operation bzw. operativer Eingriff)
Hier eine (unvollständige) Auswahl an möglichen Diagnosen:
Kopf und Kiefer
Schulter
AC-Gelenksarthrose
Acromioclaviculargelenksarthrose
Claviculafraktur
Impingement
Infraspinatussehnenläsion
Infraspinatussehnenruptur
Labrumläsion
Lange Bicepssehnenruptur
Omarthrose
Painful Arc
Periarthropathia Humeroscapularis
Rotatorenmanchettenläsion
Rotatorenmanschettenriss
Rotatorenmanschettenruptur
Schleimbeutelentzündung (Bursitis)
Schlüsselbeinfraktur
Schulterarthroskopie
Schultergelenksarthrose
Schulterimpingement
Schulterinstabilität
Schulterluxation
Schulterprothese*
Schultersteife
Schultersubluxation
Schulter-TEP*
Supraspinatussehnenläsion
Supraspinatussehnenruptur
Thoracic Outlet Syndrom (TOS)
Wirbelsäule und Rücken
Bandscheibenoperation*
Bandscheiben Protrusion
Bandscheibenvorfall
Blockaden
BWS-Syndrom
Degenerative Veränderungen
Dekompression*
Diskose
Diskushernie
Diskusprolaps
Diskusprotrusion
Facettengelenksarthrose
Foraminalstenose
Gleitwirbel
Hexenschuss
HWS-Syndrom
Ischialgie
Ischias
ISG-Blockade
ISG-Syndrom
Lumbago
Lumbalgie
Lumboischialgie
Lumbovertebralsyndrom
LWS-Syndrom
Morbus Bechterew
Morbus Scheuermann
Nackenschmerzen
Nackensteife
Osteochondrose
Osteoporose
Pseudoradiculäres Reizsyndrom
Pseudospondylolisthesis
Radiculäres Reizsyndrom
Rückenschmerzen
Skoliose
Spinalkanalstenose
Spondylarthrose
Spondylodese*
Spondylophyten
Spondylose
Spondyloptose
Spondylosis Hyperostotica
Spondylolysthesis
Thoracovertebralsyndrom
Torticollis
Unkovertebralarthrose
Wirbelgelenksarthrose
Wirbelsäulenversteifung*
Lymphatische Diagnosen
Hüfte
Femurschaftfraktur
Hüftgelenksarthrose
Hüftgelenksprothese*
Hüft-Prothese*
Hüft-TEP*
Impingement
Labrumläsion
Leistenschmerzen
Schenkelhalsfraktur
Schleimbeutelentzündung (Bursitis)
Fuss und Unterschenkel
Achillessehnenentzündung
Achillodynie
Fersensporn
Hallux valgus
Inversionstrauma
Wadenschmerzen
Sprunggelenksarthrose
Supinationstrauma
Umknicktrauma
Arm und Hand
Ellenbogengelenksarthrose
Epicondylitis
Golferellbogen
Handgelenksarthrose
Karpaltunnelsyndrom
Radiusfraktur
Rhizarthrose
Tennisellbogen
Knie
Gonarthrose
Innenbandläsion
Innenbandruptur
Jumpers Knee Kniegelenksarthroskopie*
Kniegelenksarthrose*
Kniegelenksprothese*
Knieprothese*
Knie-TEP*
Kreuzbandruptur
Kreuzbandverletzung
Meniskectomie*
Meniskusläsion
Meniskusriss
Patellafraktur
Patellaluxation
Patellasehnenläsion
Patellasehnenruptur
Patellasehnensyndrom
Patellaspitzensyndrom
Patellofemorales Schmerzsyndrom
Runners Knee
Seitenbandruptur
Seitenbandläsion
VKB-Ruptur
VKB-Läsion
VKB-Plastik*
Muskeln
Hartspann
Muskelfaserriss
Muskelschmerzen
Muskelverhärtung
Muskelverspannung
Muskelzerrung
Myofasciale Triggerpunkte
Myofasciales Schmerzsyndrom
Myogelose
Triggerpunkte
Verhärtung
Zerrung
Weitere Diagnosen
Adipositas
Arthritis
Erschöpfung
Fibromyalgie
Gleichgewichtsprobleme
Instabilität
Krebs
Narben
Neuralgie
Rheumatische Erkrankungen
Schwangerschaft
Weichteilrheuma
Beckenboden

Unsere Spezialisierungen:

In der Physiotherapie Moser & Klumpp in Binningen (Basel) decken wir neben regulärer Physiotherapie auch folgende Spezialgebiete ab:

Disclaimer (Haftungsausschluss)

Die auf unseren Websites, Social-Media Kanälen und in unseren Newslettern enthaltenen medizinischen Informationen dürfen nicht die Anweisungen einer Ärztin oder eines Arztes ersetzen. Sie dürfen nicht zur Diagnose oder Therapie eines gesundheitlichen oder medizinischen Problems oder einer Krankheit verwendet werden. In solchen Fällen müssen Sie immer eine Ärztin oder einen Arzt hinzuziehen, um medizinischen Rat einzuholen. 
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