Physiotherapie wird ärztlich verordnet und darf nur von diplomierten Physiotherapeuten/innen durchgeführt werden.
Jede/r Patient/in hat freie Therapeutenwahl das heisst, sie/er kann selbst bestimmen, von wem sie/er sich behandeln lassen möchte.
Physiotherapie wird über die
Grundversicherung der Krankenkasse bzw. über die
Unfallversicherung abgerechnet. Sie kann
nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
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